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Two8 Grafikdesign
Christian Neubauer
Auenstr. 28
80469 München
Telefon: +49 (0)89 69 80 47 37
E-Mail: neubauer @ two8. de
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...
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle
zwischen Two8 Grafikdesign und seinem Auftraggeber
abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch
einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende
Bedingungen des Auftraggebers, die Two8 Grafikdesign nicht
ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch
wenn Two8 Grafikdesign ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
1
Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne
ausdrückliche Einwilligung von Two8 Grafikdesign weder im
Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede
vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber Two8
Grafikdesign zusätzlich zu der für die Designleistung
geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100
Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.3 Two8 Grafikdesign überträgt dem Auftraggeber die für
den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Two8
Grafikdesign bleibt in jedem Fall, auch wenn er das
ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt,
seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der
Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
schriftlichen Vereinbarung zwischen Two8 Grafikdesign und
Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber
erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Two8 Grafikdesign ist bei einer Vervielfältigung,
Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe
der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen.
Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist
er verpflichtet, Two8 Grafikdesign zusätzlich zu der für
die Designleistung geschuldeten Vergütung eine
Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu
zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Two8
Grafikdesign, bei konkreter Schadensberechnung einen
höheren Schaden geltend zu machen.
1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe,
Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Two8
Grafikdesign formale Schutzrechte zur Eintragung in ein
amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von Two8 Grafikdesign.
2
Vergütung
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig.
Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei
Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu
zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung
beträgt.
2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Two8
Grafikdesign. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den
ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang
hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder
zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von Two8
Grafikdesign erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung
angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100
Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
3
Fremdleistungen
3.1 Two8 Grafikdesign ist berechtigt, die zur
Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, Two8 Grafikdesign hierzu
schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung von Two8 Grafikdesign abgeschlossen
werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Two8
Grafikdesign im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem
Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der
Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die
Fremdleistung.
4
Eigentum, Rückgabepflicht
4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur
Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen. Die Originale sind Two8 Grafikdesign spätestens
drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben,
falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder
Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu
ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das
Recht von Two8 Grafikdesign, einen weitergehenden Schaden
geltend zu machen, bleibt unberührt.
5
Herausgabe von Daten
5.1 Two8 Grafikdesign ist nicht verpflichtet, Datenträger,
Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber,
dass Two8 Grafikdesign ihm Datenträger, Dateien und Daten
zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren
und gesondert zu vergüten.
5.2 Hat Two8 Grafikdesign dem Auftraggeber Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur
mit Einwilligung von Two8 Grafikdesign verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern,
Dateien und Daten online und offline trägt der
Auftraggeber.
5.4 Two8 Grafikdesign haftet nicht für Fehler an
Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf
das System des Auftraggebers entstehen.
6
Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Der Auftraggeber legt Two8 Grafikdesign vor Ausführung
der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2 Soll Two8 Grafikdesign die Produktionsüberwachung
durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine
schriftliche Vereinbarung ab. Führt Two8 Grafikdesign die
Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem
Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der
Auftraggeber Two8 Grafikdesign zehn einwandfreie Muster
unentgeltlich.
7
Haftung und Gewährleistung
7.1 Two8 Grafikdesign haftet nur für Schäden, die er selbst
oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus
der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die
Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung
ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Two8
Grafikdesign auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer
Pflichtverletzung von Two8 Grafikdesign oder seiner
Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Two8 Grafikdesign
oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer
leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Two8 Grafikdesign
oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese
Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen
erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von
Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber
die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit
der Folge, dass die Haftung von Two8 Grafikdesign insoweit
entfällt.
7.5 Two8 Grafikdesign haftet nicht für die urheber-,
geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder
Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen
Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung
überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen
hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung
durchzuführen.
7.6 In keinem Fall haftet Two8 Grafikdesign für die
rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche
Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er
verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche
Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung
des Auftrags bekannt werden.
7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Two8
Grafikdesign erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt
innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und
eventuelle Mängel gegenüber Two8 Grafikdesign zu rügen. Die
Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich
innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die
Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist
von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur
Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der
Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht
gilt die Werkleistung von Two8 Grafikdesign in Ansehung des
betreffenden Mangels als genehmigt.
8
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für Two8 Grafikdesign
Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder
nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu
tragen.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus
Gründen, die der Auftrag-geber zu vertreten hat, so kann
Two8 Grafikdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung
verlangen. Das Recht von Two8 Grafikdesign, einen
weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung
aller Two8 Grafikdesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist
und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten
Dritter sein, stellt der Auftraggeber Two8 Grafikdesign im
Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der
Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
9
Schlussbestimmungen
9.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er
seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach
Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide
Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Firmensitz von
Two8 Grafikdesign als Gerichtsstand vereinbart.
9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen
unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: 20.10.2008
...
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